Als b?rsennotierte Aktiengesellschaft ist FUCHS PETROLUB SE nach § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen unverzüglich zu melden und zu ver?ffentlichen. Gemeint sind damit Umst?nde, die nicht ?ffentlich bekannt sind, einen Bezug zur Aktiengesellschaft oder zu deren Insiderpapieren aufweisen und geeignet sind, den B?rsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen (sogenannte Insiderinformationen).